Der Tarifvertrag für Arbeitnehmer im gewerblichen Bereich legt Mindestarbeitsbedingungen für die Arbeit im Einzelhandel wie Bezahlung, Arbeitszeitzulagen, Arbeitszeiten und Urlaub fest. So sollten beispielsweise die Löhne nicht unter die von PAM im Tarifvertrag ausgehandelten Mindestlöhne fallen. Es ist gut zu bedenken, dass man keinen individuellen Arbeitsvertrag zu schwächeren Konditionen abschließen kann als im Tarifvertrag vereinbart. Im Tarifvertrag wurden Änderungen des Handelstarifvertrags eingetragen Was ist im Vergleich zum vorherigen Tarifvertrag noch neu? Der kommerzielle Tarifvertrag gilt für Unternehmen, die im Einzelhandel, Großhandel, Agenturtätigkeiten, Kioskhandel, Tankstellenaktivitäten, Einzelhandels- und Supportaktivitäten oder maschinenvermietet sind. Die Vereinbarung gilt für Arbeitnehmer, die unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Neben dem Handelstarifvertrag umfasst der im Einzelhandel erzielte Tarifvertrag das Tarifvertragsprotokoll für IT-Beschäftigte (nachfolgend das Tarifvertragsprotokoll für IT-Beschäftigte im Einzelhandel), das Tarifvertragsprotokoll für Hankkija-Maatalous-Vertriebsmitarbeiter, den Tarifvertrag der Lager- und Transportaufsichtsowien sowie den Tarifvertrag der Einzelhandelsaufsichten. Arbeitszeit• Ab 2019 ein Recht für alle Vollzeitbeschäftigten mit mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, ihre Wochenarbeitszeit für 6 bis 24 Monate auf 28 Stunden zu reduzieren. Nach Ablauf dieses Zeitraums haben die Arbeitskräfte das Recht, den Vorgang zu wiederholen. • Die vorübergehend reduzierte (28 Stunden) Wochenarbeitszeit wird auf 10 % der Erwerbsbevölkerung begrenzt.
Beantragen mehr als 10 % der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Arbeitszeit, Vorrang haben dann diejenigen, die Schichtarbeit, Pflege von Angehörigen oder kleinkinderfürsorge (bis 8 Jahre) leisten.• Die Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, Arbeitnehmer mit 40-Stunden-Verträgen zu beschäftigen (derzeit auf 18 %/13 % aller Verträge je nach Tarifregion festgelegt), aber die Betriebsräte werden mehr und stärkere Widerspruchsrechte haben, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 35,9 Wochenstunden über alle Arbeitnehmer hinausgeht.